Trotz Einhaltung der gesetzlichen Auflagen zur Abluftreinigung ist die Geruchsbelastung für die umliegenden Anwohner unzumutbar. Die Filtersysteme, die dem Stand der Technik entsprechen, reduzieren zwar die Schadstoffabgabe in vorgeschriebene Werte, reduzieren aber die für den Geruch verantwortlichen Moleküle nicht ausreichend.
Dass trotz modernster Filtersysteme die Geruchsbelastung nicht abnimmt, liegt oft nur an den Berechnungsmethoden. So wird der Maximalausstoss abzüglich der Reduktion durch statische Filter ins Verhältnis der Umgebungsluft gesetzt und unterstellt, dass damit der Geruch bis zu bewohnten Flächen nicht mehr wahrnehmbar ist.
Hierbei bleiben thermische, geografische und geruchsverursachende Molekülstrukturen unberücksichtigt und ist für die Anwohner die Geruchsbelastung olfaktorisch gemessen unverändert. Im Ergebnis hat das Unternehmen alle Auflagen für die Betriebsgenehmigung erfüllt, sieht sich aber dennoch als Geruchsverursacher und Anwohnerbeschwerden bis hin zu einer vakanten Betriebsgenehmigung ausgesetzt.
SinoAir® über eine zugeschaltete Dosiersprühanlage in den Hauptluftkanal eingebracht, eliminiert genau diese Geruchsmoleküle und vermeidet somit die unangenehmen Gerüche in den umgebenden Wohngebieten.